AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Instandhaltung der umseitig bezeichneten Hardware bzw. Wartung der umseitig bezeichneten Software. Umfasst umseitiger Vertragsgegenstand nur Hardware oder nur Software, sind nur die den Vertragsgegenstand betreffenden Bestimmungen dieses Vertrages anwendbar. Es gelten die in den Richtlinien zum Leistungsumfang enthaltenen Spezifikationen als vereinbart. Der Vertragsgegenstand wird durch die Funktionalität des Gerätes im Zeitpunkt der Abnahme nach Installation bzw. Geräteüberprüfung definiert.

II. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Anbieter (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) und seinen Kunden.
Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn das Unternehmen ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die AGB gelten sowohl für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB als auch – soweit nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzes entgegenstehen – für Verbraucher.

III. Vertragsabschluss
Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

IV. Leistungsumfang

SaaS-Leistungen
Das Unternehmen stellt Cloud-basierte Softwarelösungen zur Nutzung gegen Entgelt bereit.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Service-Level-Agreement (SLA) oder Produktblatt.
Es wird ausschließlich ein Nutzungsrecht gewährt; es erfolgt kein Verkauf der Software.

Individuelle Softwareentwicklung
Der Entwicklungsumfang wird im jeweiligen Projektvertrag, Pflichtenheft oder Angebot definiert.
Änderungswünsche nach Vertragsabschluss werden gesondert berechnet.

IT-Dienstleistungen
Dazu gehören Support, Consulting, Wartung, Installation und Konfiguration.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten richten sich nach den vereinbarten SLAs.

Handel mit Hard- und Software
Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Für Produkte Dritter gelten – soweit zulässig – deren Lizenz- und Garantiebedingungen.

V. Preise
Alle Preise dieses Vertrages sind Nettopreise, hinzu kommen die geltenden Umsatzsteuersätze. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von Speicherkraft (SK) und/oder den Subunternehmer ist ausgeschlossen.
SK behält sich das Recht vor, die Preise nach vorheriger Verständigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten, beginnend mit dem nächstfolgenden Monatsersten zu ändern. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Stichtag der beabsichtigten Änderung mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist vorzeitig aufzulösen.
Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, gelten für diesen Vertrag ab dem Stichtag die geänderten Bedingungen.
Der Kunde verzichtet auf dieses Kündigungsrecht, wenn SK eine Preisänderung aufgrund allgemeiner Kostenänderungen (Energie, Rohstoffe, Maut, Personal etc.) in Höhe der Inflationsrate (VPI Basis 2005=100) zuzüglich max. 3 Prozent vornimmt. Die Kostenanpassung erfolgt maximal einmal jährlich und bedarf keiner Vorankündigung.

VI. Zahlungsbedingungen
Der Verrechnungsbeginn der umseitig vereinbarten Entgelte ist umseitig festgelegt. Alle Zahlungen sind prompt netto Kassa nach Fakturenerhalt zahlbar. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde für jede Mahnung eine Gebühr von EUR 10 zzgl. USt zu zahlen sowie sämtliche Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen.
SK kann Leistungen verweigern, solange Außenstände bestehen, die länger als 1 Monat fällig sind.

VII. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Unternehmens (§ 1063 ABGB). Eine Weiterveräußerung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.

VIII. Beginn und Dauer des Vertrages
Das laufende Serviceentgelt ist erstmalig an dem auf den Vertragsbeginn folgenden Monatsersten fällig, danach vierteljährlich im Vorhinein. Leistungen, die nicht im Serviceentgelt enthalten sind, werden vierteljährlich im Nachhinein verrechnet.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

IX. Kündigung

a) Kündigung durch SK
SK kann den Vertrag zu bestimmten Zeitpunkten mit 3-monatiger Frist kündigen. Bei Zahlungsverzug ist eine Kündigung jederzeit möglich. Entstehende Mehrkosten können verrechnet werden. Wird ein Widerspruch unterlassen, gelten die geänderten Bedingungen ab dem Stichtag.

b) Kündigung durch den Kunden
Der Kunde verzichtet während der Mindestlaufzeit auf eine Kündigung. Danach kann er mit 3-monatiger Frist mittels eingeschriebenem Brief kündigen.
Bei Leasing gelten die Laufzeiten des Leasingvertrages.
Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um 18 Monate.
Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Kündigungszeitpunkt zu vergüten.
Für SaaS-Leistungen gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen.

X. Wartung
SK wartet die Produkte gemäß dem vereinbarten Wartungsvertrag und Leistungsumfang.
Für technischen Support stehen Telefon und Ticketsystem zur Verfügung:
Telefon: +43 (0)316 58 79 53-0
E-Mail: support@speicherkraft.com

XI. Gewährleistung
Das Unternehmen gewährleistet die vereinbarten Produkteigenschaften. Herstellergarantien werden an den Kunden weitergereicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe.
Der Kunde hat Produkte sofort nach Lieferung oder Installation zu prüfen und Mängel binnen sieben Tagen schriftlich zu melden.
Bei Fremdware erfolgt die Gewährleistung zunächst durch Abtretung der Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten.
Für SaaS gilt zusätzlich: keine Garantie auf unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, Funktionsbeeinträchtigungen durch äußere Einflüsse sind keine Mängel.

XII. Datenschutz
Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO und DSG. Details enthält die Datenschutzerklärung. Bei SaaS wird ggf. ein AVV abgeschlossen.

 

XIII. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Die Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.